Pionier & Copilot

Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)

Version 1.0 · Stand 03.11.2026 · Kundenportal portal.pioniercopilot.de

zwischen
dem im Portal angemeldeten Betrieb (Mandant), nachfolgend „Verantwortlicher“,
und
Pioneerdesk GmbH, Palmberg 29, 84539 Zangberg, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Lenczyk, nachfolgend „Auftragsverarbeiter“.

§ 1 Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter beim Betrieb des Kundenportals unter portal.pioniercopilot.de: Übernahme von Daten aus der Branchensoftware (ERP-Datenbank) des Verantwortlichen, ihre Speicherung und ihre Auswertung (z. B. verfügbare und verkaufte Stunden, Durchlaufzeiten von Aufträgen). Der Vertrag gilt für die Laufzeit des Hauptvertrags und endet mit ihm.

§ 2 Art, Zweck, Datenarten, Betroffene

§ 3 Weisungsbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Weisungen erfolgen in der Regel über die Konfiguration des Portals und des Agenten. Abweichende Weisungen erfolgen in Textform.

§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter unterhält die TOMs nach Anlage 1 und passt sie dem Stand der Technik an. Eine Änderung darf das Schutzniveau nicht senken.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt den Subprozessoren in Anlage 2 zu. Neue oder geänderte Subprozessoren kündigt der Auftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen.

§ 6 Vertraulichkeit

Alle Personen, die mit der Verarbeitung befasst sind, sind auf Vertraulichkeit verpflichtet.

§ 7 Unterstützung bei Betroffenenrechten

Anfragen Betroffener (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit) unterstützt der Auftragsverarbeiter innerhalb von 14 Tagen nach Eingang. Da die Daten aus der Branchensoftware des Verantwortlichen stammen, erfolgen Berichtigungen dort und gelangen mit dem nächsten Lauf in das Portal.

§ 8 Meldung von Verletzungen

Datenschutzverletzungen meldet der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen unverzüglich, spätestens 48 Stunden nach Kenntnis, mit den nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Angaben, soweit bekannt.

§ 9 Löschung und Rückgabe

§ 10 Nachweise und Audits

Der Auftragsverarbeiter stellt auf Anfrage bereit:
- diese TOMs
- die Zertifikate der Subprozessoren (u. a. ISO 27001 und BSI C5 bei STACKIT)
- eine Auskunft zu Sicherheitsprüfungen

Vor-Ort-Audits sind nach Ankündigung von mindestens 14 Tagen möglich, höchstens einmal jährlich, außer aus konkretem Anlass.

§ 11 Haftung

Es gelten die gesetzlichen Regelungen (Art. 82 DSGVO). Die Haftungsregelungen des Hauptvertrags gelten ergänzend.

§ 12 Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht. Dieser Vertrag wird elektronisch geschlossen: Der Verantwortliche zeichnet ihn im Portal nach Anmeldung mit Zwei-Faktor-Authentifizierung; der Auftragsverarbeiter hat ihn durch Bereitstellung im Portal angenommen.

Die Anlagen stehen unter Technische und organisatorische Maßnahmen.